Satzung

Satzung

1. Grundsätzliches

1.1 Der Fanclub führt den Namen „Bavaria Eagles Steinfeld“ und ist am 06.08.1993 gegründet worden.

1.2. Zweck des Fanclubs ist die sportliche und faire Unterstützung unseres Lieblingsvereins FC Bayern München. Darüber hinaus sollen Kameradschaft und Geselligkeit gepflegt werden.

2. Mitgliedschaft

2.1 Die Mitgliedschaft kann mit Vollendung des 14. Lebensjahrs erworben werden. Hierzu muss ein schriftlicher Aufnahmeantrag beim Vorstand eingereicht werden.

2.2  Alle Mitglieder verpflichten sich durch ihre Vereinszugehörigkeit auf die Einhaltung dieser Satzung und zur Zahlung eines Mitgliedsbeitrages, dessen Höhe und Fälligkeit von der Generalversammlung festgelegt wird.

2.3  Bei vereinsschädigendem Verhalten kann der Vorstand einen Ausschluss aus dem Fanclub beschließen.

3. Geschäftsführung                                          

3.1 Der Vorstand führt die Geschäfte des Fanclubs nach Maßgabe der Satzung und der Beschlüsse der Generalversammlung. Der Vorstand fasst seine Beschlüsse mit einfacher Mehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden, bei dessen Abwesenheit die seines Vertreters. Über seine Tätigkeit hat der Vorstand der Generalversammlung zu berichten.

3.2 Der Vorstand besteht aus

   dem 1. Vorsitzenden

   dem 2. Vorsitzenden

   dem Kassenwart / Schriftführer

3.3 Während des laufenden Geschäftsjahres sind bei Bedarf Vorstandssitzungen durch den 1. Vorsitzenden einzuberufen.

3.4 Der Vorstand ist berechtigt, für bestimmte Zwecke Ausschüsse einzusetzen.

3.5 Ständiger Ausschuss ist der Festausschuss. Er ist verantwortlich für die Planung und Durchführung von Veranstaltungen, die er in Absprache mit dem Vorstand plant bzw. festlegt. Der Festausschuss wird für die Dauer von zwei Geschäftsjahren von der Generalversammlung gewählt.

3.6 Am Schluss eines Geschäftsjahres wird die Vereinskasse durch einen Kassenprüfungsausschuss geprüft. Der Ausschuss setzt sich aus zwei Mitgliedern zusammen. Über das Ergebnis der Prüfung legt der Ausschuss der Generalversammlung einen Bericht vor. Der Kassenprüfungsausschuss wird für die Dauer von zwei Geschäftsjahren von der Generalversammlung gewählt.

3.7 Das Geschäftsjahr beginnt am 01. August und endet am 31. Juli des folgenden Jahres.

3.8 Ausgaben können nur nach Rücksprache mit dem Vorstand getätigt werden.

4. Generalversammlung

4.1 Die beschlussfassende Versammlung aller Mitglieder ist die Generalversammlung. Hier werden alle den Verein betreffenden wichtigen Angelegenheiten behandelt.

4.2 Die ordentliche Generalversammlung findet einmal jährlich nach Abschluss des laufenden Geschäftsjahres statt. Dazu hat der Vorstand alle Mitglieder schriftlich, unter Bekanntgabe von Tagungsort und Termin, mindestens zwei Wochen vor dem festgesetzten Termin einzuladen.

4.3 Die Einberufung und Leitung der Versammlung obliegt dem 1. Vorsitzenden, bei dessen Abwesenheit übernimmt der 2. Vorsitzende diese Aufgabe.

4.4 Über den Verlauf und jeweilige Beschlüsse der Generalversammlung ist durch den Kassenwart / Schriftführer eine Niederschrift anzufertigen. Bei Abwesenheit des Kassenwartes / Schriftführers ist ein Stellvertreter durch den Vorstand zu bestimmen.

4.5 Die Generalversammlung ist insbesondere zuständig für

– Entgegennahme der Berichte des Vorstandes

– Entgegennahme des Berichts der Kassenprüfer

– Entlastung und Wahl des Vorstandes

– Wahl des Kassenprüfungsausschusses

– Wahl des Festausschusseses

– Festsetzung von Beiträgen und deren Fälligkeit

– Satzungsänderungen

– Beschlussfassung über Anträge

5. Ämterwahl

5.1 Die Generalversammlung wählt den Vorstand für die Dauer von zwei Jahren. Er bleibt bis zu satzungsgemäßen Neuwahl im Amt. Wählbar sind nur Vereinsmitglieder, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Wiederwahl eines Vorstandsmitgliedes ist zulässig. Verschiedene Vorstandsämter können nicht in einer Person vereinigt werden.

5.2 Alle Mitglieder können Vorschläge für die Wahl des Vorstandes, des Kassenprüfungsausschusses und des Festausschusses machen. Das Stimmrecht kann nur persönlich ausgeübt werden.

5.3 Als gewählt gilt das Mitglied, dass die meisten Stimmen auf sich vereinigen konnte.

6. Geschäftsordnung

6.1  Die Leitung der Generalversammlung und sämtlicher Mitgliederversammlungen obliegt dem 1. Vorsitzenden. In seiner Abwesenheit oder bei Behandlung von Sachverhalten, bei denen der 1. Vorsitzende direkt betroffen ist, wird er vom 2. Vorsitzenden vertreten.

6.2  Die Annahme eines Antrages erfolgt durch einfache Stimmenmehrheit. Bei Stimmengleichheit gilt der Antrag als abgelehnt.

7. Datenschutz

7.1 Mit dem Beitritt eines Mitglieds nimmt der Fanclub seine Adresse, sein Alter, die Telefonnummer und die E-Mail-Adresse sowie seine Bankverbindung auf. Diese Informationen werden in dem vereinseigenen EDV-System gespeichert. Jedem Mitglied wird dabei eine Mitgliedsnummer zugeordnet. Die personenbezogenen Daten werden dabei durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen vor der Kenntnisnahme Dritter geschützt. Sonstige Informationen zu den Mitgliedern und Informationen über Nichtmitglieder werden von dem Fanclub grundsätzlich nur verarbeitet oder genutzt, wenn sie zur Förderung des Fanclubzweckes nützlich sind und keine Anhaltspunkte bestehen, dass die betroffene Person ein schutzwürdiges Interesse hat, das der Verarbeitung oder Nutzung entgegensteht. Bei Mitgliedern mit besonderen Aufgaben die vollständige Adresse mit Telefonnummer, E-Mail-Adresse sowie die Bezeichnung der Funktion im Fanclub.

7.2 Der Fanclub macht besondere Ereignisse des Vereinslebens, insbesondere die Durchführung von Fahrten zu Spielen des FC Bayern München sowie Feierlichkeiten und Geburtstagsgratulationen in der Vereinszeitschrift und eventuell im Internet  bekannt.  Dabei  können  personenbezogene  Mitgliederdaten  veröffentlicht werden.

7.3 Das einzelne Mitglied kann jederzeit gegenüber dem Vorstand Einwände gegen eine Veröffentlichung  seiner  Daten  vorbringen.  In  diesem  Fall  unterbleibt  in  Bezug auf dieses Mitglied eine weitere Veröffentlichung.

7.4 Nur Vorstandsmitglieder und sonstige Mitglieder, die im Fanclub eine besondere Funktion ausüben, welche die Kenntnis bestimmter Mitgliederdaten erfordert, erhalten eine Mitgliederliste mit den benötigten Mitgliederdaten ausgehändigt. Zur Wahrnehmung der satzungsmäßigen Rechte gibt der Vorstand gegen die schriftliche Versicherung, dass die Adressen nicht zu anderen Zwecken verwendet werden, eine Mitgliederliste mit Namen und Anschriften der Mitglieder an den Antragsteller aus.

7.5 Der Fanclub informiert die Tagespresse über besondere Ereignisse. Solche Informationen werden überdies auf der Internetseite des Fanclubs gemäß der vom  Mitglied unterzeichneten Einwilligungserklärung für die Veröffentlichung von Mitgliederdaten im Internet veröffentlicht. Das einzelne Mitglied kann jederzeit gegenüber dem Vorstand Einwände gegen eine solche Veröffentlichung seiner personenbezogenen Daten erheben bzw. seine erteilte Einwilligung in die Veröffentlichung im Internet widerrufen. Im Falle eines Einwandes bzw. Widerrufs unterbleiben weitere Veröffentlichungen zu seiner Person. Personenbezogene Daten des widerrufenden Mitglieds werden von der Homepage des Fanclubs entfernt.

7.6 Beim Austritt werden Namen, Adresse und Geburtsjahr des Mitglieds, aus dem Mitgliederverzeichnis gelöscht. Personenbezogene Daten des austretenden Mitglieds, die die Kassenverwaltung betreffen, werden gemäß der steuergesetzlichen Bestimmungen bis zu zehn Jahren ab der schriftlichen Bestätigung des Austritts durch den Vorstand aufbewahrt.

8. Schlussbestimmungen

8.1 Zur Änderung der genehmigten Satzung ist eine ¾ Mehrheit aller stimmberechtigten Mitglieder bei einer Generalversammlung notwendig.

8.2  Alle Satzungsänderungen werden vom Schriftführer in die Satzung übertragen.

8.3 Diese Satzung ist in der vorliegenden Form von der Generalversammlung des Fanclubs am 25. August 2019 beschlossen worden und tritt mit dem Tage der Generalversammlung in Kraft. Damit erlöschen gleichzeitig auch alle früheren Satzungen.